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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2169
OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91 (https://dejure.org/1991,2169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.1991 - 20 W 250/91 (https://dejure.org/1991,2169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 20 W 250/91 (https://dejure.org/1991,2169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an eine tatrichterliche Auslegung bei Feststellung von Auslegungsfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2, § 2085

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 72
  • MDR 1992, 162
  • FamRZ 1992, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine unzulässige Vertretung im Willen angenommen werden müßte (§ 2065 Abs. 2 BGB ; dazu [BGH] BGHZ 15, 199 = FamRZ 1955, 209 = NJW 1955, 100; NJW 1965, 2201) oder nicht, weil die Erblasserin - und nicht ein Dritter - dann den Erben selbst bestimmt haben würde.
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.1986 - 9 T 682/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91
    Denn insoweit hat die Erblasserin unzulässigerweise die Bestimmung des Erben anderen überlassen, nämlich dem, der sich zuerst um ihre Beerdigung kümmert (vgl. auch LG Frankfurt, MDR 1987, 762).«.
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    In Betracht kommt freilich, daß die in dem Testament mit den Worten "mein Häuschen mit Garten in B. soll daßjenige bekommen, der mich in Krankheit pflegt und mich betreut, das Grab übernimmt und mindestens 30 Jahre erhält und pflegt" umschriebene Verfügung mangels hinreichender Bestimmtheit wirkungslos ist (§ 2065 Abs. 2 BGB ; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 987; BayObLGZ 1992, 296, 300; OLG Frankfurt OLGZ 1992, 271 und NJW-RR 1995, 711 ).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

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  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Für den Senat besteht ebenso wie für das LG kein Anlaß, abschließend zu entscheiden, ob die von der Erblasserin genannten, sehr allgemein gehaltenen Kriterien ausreichen, die Person des Bedachten als so hinreichend bestimmt anzusehen, daß sie von jeder mit genügender Sachkunde ausgestatteten Person bezeichnet werden können (vgl. BGHZ 15, 199 [202] = NJW 1955, 100; zur Eignung der von der Erblasserin genannten Kriterien s. auch BayObLG, FamRZ 1991, 610 und FamRZ 1992, 987 sowie OLG Frankfurt, OLGZ 1992, 271).
  • BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91
    Ob sich nach der Beisetzung jemand um das Grab bemüht, wie es der Erblasser erwartet hatte, müsste daher ein Dritter nach seinem Ermessen bestimmen, so dass es insoweit an einer letztwilligen Verfügung des Erblassers fehlt (BayObLG, FamRZ 1991, 610, 611; vgl. ferner OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 72, 73).
  • BayObLG, 12.03.1992 - 1 BReg.Z 69/91

    Notwendigkeit der Bestimmung der Person des Bedachten durch den Erblasser selber;

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3836
BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91 (https://dejure.org/1991,3836)
BayObLG, Entscheidung vom 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91 (https://dejure.org/1991,3836)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - BReg. 1 Z 31/91 (https://dejure.org/1991,3836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament; Nachlaßgericht; Erklärung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 72

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 226
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung kann daher nur in besonders hervorstechenden Ausnahmefällen angenommen werden (BayObLG FamRZ 1992, 226, 227 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Die Anfechtung konnte schon deshalb keine Wirksamkeit entfalten, weil sie nicht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wurde (§ 2081 Abs. 1 BGB); dieses Formerfordernis gilt auch dann, wenn die Nachlasssache bereits in der Beschwerdeinstanz anhängig ist (BayObLGZ 1989, 327; FamRZ 1992, 226).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    (4) Auch unter dem Aspekt der Zurücksetzung des eigenen Sohnes gegenüber dem Kind ihres Lebensgefährten kann das Testament nicht als sittenwidrig angesehen werden, Eine solche Beurteilung rechtfertigt sich nur im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen (BGH NJW 1990, 255; BayObLG FamRZ 1992, 226; Palandt/Heinrichs § 138 Rn. 49).
  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

    Es kann deshalb auch eine auf die Rückseite eines gebrauchten Briefumschlags gesetzte Erklärung als Testament angesehen werden (Senatsbeschluß vom 11.6.1991 BReg. 1 Z 31/91 - Rpfleger 1991, 355 LS).

    Da die letztwillige Verfügung inhaltlich vollständig ist, bestand kein Grund, der Frage weiter nachzugehen, ob das Schriftstück nicht doch nur ein Entwurf sein könnte (Senatsbeschluß vom 11.6.1991 aaO; vgl. auch KG FamRZ 1991, 486/488).

  • OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05

    Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen

    Eine wirksame Anfechtungserklärung nach § 143 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass sich aus ihr der unzweideutige Wille ergibt, das Rechtsgeschäft gerade wegen eines Willensmangels nicht bestehen zu lassen (BayObLG FamRZ 1992, 226).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Dementsprechend muss die gegenüber dem Nachlassgericht abzugebende Erklärung der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung unzweideutig erkennen lassen, dass der Anfechtende einen Mangel des Erblasserwillens geltend machen will (vgl. BayObLG 1989, 327/330; BayObLG FamRZ 1992, 226; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2081 Rn. 2; Bamberger/Roth/Litzenberger BGB § 2081 Rn. 3).
  • BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 65/91
    Richtige Empfangsstelle für diese Erklärung ist nach § 2081 Abs. 1 BGB , § 72 FGG nur das sachlich zuständige Nachlassgericht (vgl. BayObLGZ FamRZ 1992, 226/227 m.w.N.), an das die Anfechtungserklärung unverzüglich weiterzuleiten ist.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.06.1991 - 1 BReg.Z 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,13302
BayObLG, 11.06.1991 - 1 BReg.Z 31/91 (https://dejure.org/1991,13302)
BayObLG, Entscheidung vom 11.06.1991 - 1 BReg.Z 31/91 (https://dejure.org/1991,13302)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 1 BReg.Z 31/91 (https://dejure.org/1991,13302)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung; Erbeinsetzung eines Freundes unter der Bedingung des Vorversterbens der Ehefrau des Erblassers; Erklärung auf der Rückseite eines Briefumschlags als formgültiges, eigenhändiges Testament; Anfechtung einer Verfügung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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